Übersicht Förderungsmöglichkeiten PV Anlagen auf Bundesebene

Zuletzt geupdatet am 28.09.2023.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Anschaffung einer PV-Anlage stellt eine große Investition dar. Viele Städte, Landkreise oder Bundesländer haben Förderprogramme, die Zuschüsse für eine PV-Anlage oder für zugehörige Baugruppen (z.B. Batteriespeicher und Wallbox) versprechen.
  • Auch der Staat hilft, eine PV-Anlage profitabel zu machen. Die geschieht z.B. auch über die Einspeisevergütung für den von erzeugten und ins Netz geleiteten Solarstrom.
  • Die staatliche Förderbank KfW gewährt mit verschiedenen Programmen außerdem zinsgünstige Kredite für PV-Anlagen und Stromspeicher.
  • Alternative Finanzierungsoptionen können sich aber mehr lohnen.

 

1. Förderprogramm zur Eigennutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Achtung: Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

Bis zu 10.200.- € Förderung gibt es für die Kombination aus eigener Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation. Sofern ein eigenes Elektroauto bereits vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Die maximale Förderhöhe kann zugewiesen werden, wenn ein E-Auto zusätzlich zum bidirektionalen Laden verwendet wird. Ansonsten liegt die Förderhöchstgrenze bei 9.600.- €.

Privatpersonen/ Hausbesitzer mit eigenen Dachflächen

Für die Abwicklung der Anträge ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Sie sollen ab Ende September über das Kundenportal der KfW komplett digital gestellt werden können.

442 Solarstrom für Elektroautos | KfW

 

2. Einspeisevergütung nach dem EEG

Eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält jeder, der Strom aus Photovoltaik erzeugt und in das öffentliche Stromnetz einspeist. Das heißt, pro Kilowattstunde Solarstrom wird ein staatlich festgelegter Betrag gezahlt. Diese Einspeisevergütung für PV-Strom wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Für eine Anlage, die mit weniger als 10 kWp gebaut wird, erhält man aktuell eine Einspeisevergütung von 8,60 Cent pro Kilowattstunde (Stand September 2023).

Für größere Anlagen bis 40 kWp liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 7,50 Cent pro kWh und für Anlagen über 40 kWp erhältst du 6,20 Cent pro kWh. (Stand September 2023)

 

3. KfW Förderung Photovoltaik: Programm 270

Auch die KfW-Bank fördert den Ausbau von Solaranlagen, beispielsweise mit ihrem KfW-Programm 270 - Erneuerbare Energien. Mit diesem Programm bietet die KfW Bank die Möglichkeit, den Neukauf einer Photovoltaikanlage günstig zu finanzieren. Aber auch der Batteriespeicher und die Erweiterung bestehender Anlagen können darüber gefördert werden.

Jeder Privatkunde, der eine PV-Anlage kauft und installieren lässt, kann über das KfW-Programm 270 die Förderung in Anspruch nehmen. Und das Beste: Der Kredit kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW

 

4. Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S.7) hat der Gesetzgeber einen neuen Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UstG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. § 12 Absatz 3 UstG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Bundesfinanzministerium - FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen"

 

5. Solarpaket 1

Flächen für die Photovoltaik Synergien für Landwirtschaft, Energiewirtschaft und Naturschutz Deutschland steht beim Ausbau der Photovoltaik (PV) vor einer gewaltigen Aufgabe. Für einen nahezu klimaneutralen Stromsektor im Jahr 2035, ist eine Verdreifachung des jährlichen PV-Zubaus bis 2026 nötig. Ab 2026 sollen demnach pro Jahr 22 Gigawatt (GW) PV-Leistung jährlich zugebaut werden. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt vor, dass 215 GW installierte Leistung PV im Jahr 2030 erreicht werden muss, im Jahr 2035 dann 309 GW.

BMUV: Solarpaket I: Bundeskabinett stärkt Photovoltaik-Ausbau und Verbraucherrechte in Deutschland | Download